Studiengangwechsel – Anerkennung von Studienleistungen

Wechsel von Studiengängen und Prüfungsordnungen -
Anerkennung von Studienleistungen

Die Durchführung der Studienreform hat zur Folge, daß für einige Zeit „neue” und „alte” Studiengänge nebeneinander laufen und es auch bei den neuen Studiengänge eine unter Umständen verwirrende Vielfalt von Angeboten gibt. Das wird im Einzelfall dazu führen, daß Studierende nach ein oder zwei Semester einen Wechsel vornehmen wollen. Einen solchen Wechsel sollte man in dieser Phase des Studiums nicht scheuen, ggf. aber unbedingt die Fachstudienberatung in Anspruch nehmen. Grundsätzlich gilt hier:

- Der Wechsel von einem BA- in einen Magisterstudiengang ist ab dem WS 2008/09 in der Regel nicht mehr möglich.

- Der Wechsel von einem Magister- in einen BA-Studiengang ist dagegen möglich. Die Umschreibung erfolgt auf Antrag an das Studierendensekretariat (Studierenden Service Center). Dabei sind bestimmte Fristen zu beachten!
Bei einem Wechsel in einen der neuen Studiengänge ist aus formalen Gründen zum zum WS 2009/10 eine Einschreibung höchstens in das 3. Fachsemester, zum Sommersemester 2010 in das 4. Fachsemester etc. möglich. Das Studium kann jedoch, ein entsprechendes Lehrangebot vorausgesetzt, ohne besonderen Antrag vor der Regelstudienzeit abgeschlossen werden.

- Wechsel sind auch möglich zwischen einzelnen BA-Studiengängen, etwa vom BA Archäologie in den BA Kunstgeschichte und Archäologie oder umgekehrt oder zum BA Ägypten und der Alte Orient.

- Schließlich können Kern- und Beifach gewechselt werden

Anerkennung von Studienleistungen

Bei einem Wechsel des Studiengangs (auch bei Hochschulwechslern) kann eine Anerkennung der bisher erbrachten Studienleistungen vorgenommen und so die verbleibende Studienzeit verkürzt werden. Dies betrifft auch außerhalb der Universität erworbene Qualifikationen (Praktika; Spracherwerb nach dem Abitur). Für Grundsatzfragen hierzu wenden Sie sich an das Studienbüro, die Anerkennung selbst wird - einzeln für die verschiedenen Fachrichtungen - in der Fachstudienberatung vorgenommen. Dabei können wegen der Unterschiede in den Prüfungsordnungen unter Umständen nicht alle bisher erbrachten Studienleistungen anerkannt werden. Über das Ergebnis der Anerkennung wird ein verbindlicher Bescheid ausgestellt.