Wechsel von Studiengängen – Anerkennung von Studienleistungen

Informationen zum Fachwechsel

Studierende, die unsicher sind, ob sie den richtigen Studiengang gewählt haben, sollten sich nicht scheuen, Studienberatung in Anspruch zu nehmen, und ggf. dann einen Wechsel vornehmen.

Es ist besser, einen Wechsel rasch nach ein oder zwei Semestern durchzuführen, als erst nach vier oder fünf Semestern den Zweifeln an der Studienfachwahl nachzugeben!

Anerkennung von Studienleistungen. Grundsätzlich werden Leistungen aus anderen Studiengängen oder sonstige Qualifikationen (insbesondere aus dem Bereich Praxis und Spracherwerb), die den Anforderungen Ihres aktuellen Studiengangs entsprechen, anerkannt. Näheres regelt die Anerkennungssatzung und sollte in der Studienfachberatung (oder mit dem Studienmanager) besprochen werden. Bei einem Fachwechsel innerhalb der archäologischen Studiengänge könenn aufgrund der Verwendung identischer Basis- und Aufbaumodule in der Regel ein großer Teil der bisher erbrachten Leistungen anerkannt werden. Zur Orientierung wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung. Dort wird Ihnen nach erfolgter Umschreibung auch einen Bescheid über die Anerkennung der bisher erbrachten Leistungen ausgestellt. Danach können die anerkannten Leistungen im Studienaccount eingetragen werden.

Umschreibungen in einen anderen Studiengang erfolgen grundsätzlich auf Antrag an das Studierendensekretariat (Studierenden Service Center). Anträge müssen jeweils zum 1.3. oder 1.9. gestellt werden. Für die Einschreibung in den neuen Studiengang benötigen Sie einen "Bescheid über Fachsemestereinstufung", mit dem festgelegt wird, in welches Semester Sie - je nach Studienfortschritt - eingeschrieben werden.